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Politische Haft in der DDR

Zur Zeit der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR waren laut Schätzungen mindestens 170.000 bis mehr als 350.000 Personen in politischer Haft. Bürgerinnen und Bürger, die von den geltenden sozialistischen Normen abwichen, wurden von der Staatsführung gezielt politisch verfolgt und inhaftiert.

Die möglichen Gründe für eine politisch motivierte Inhaftierung waren vielfältig. Hier eine Auswahl:

  • das Stellen von Ausreiseanträgen
  • eine aus Sicht der Staatsführung „falsche“ politische oder religiöse Gesinnung
  • kritische Äußerungen gegenüber der Staatsführung
  • Engagement für Bürgerrechte oder in der Umwelt- oder Friedensbewegung
  • Fluchtversuch aus der DDR oder dabei geleistete Hilfe

Politisch Inhaftierte waren der uneingeschränkten Machtausübung des Ministeriums für Staatssicherheit unterworfen. Häufig erhielten sie harte Strafen und litten unter den schweren (Untersuchungs-)Haftbedingungen, darunter Verhöre, Demütigungen, Bedrohungen, systematischer Schlafentzug, Isolationshaft, entwürdigende Hygienebedingungen
und mangelhafte medizinische Versorgung.

In den Haftanstalten herrschten strenge Hierarchien. Körperliche Übergriffe durch das Wachpersonal oder Mithäftlinge bis hin zu sexualisierter Gewalt konnten Teil des Haftalltags sein.

Die meisten leisteten Haftzwangsarbeit unter weitgehender Missachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Mit der Haftentlassung mussten Betroffene eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die formal ein Sprechen über das Erlebte untersagte. Häufig war ihr Leben danach weiterhin eingeschränkt (z. B. Überwachung, verstellte Berufswege).

Folgen für Betroffene von politischer Haft

Viele der ehemals politisch Inhaftierten leiden bis heute an den weitreichenden gesundheitlichen Folgen des Erlebten. 30 Prozent von ihnen sind von Traumafolgestörungen betroffen (z. B. Posttraumatische Belastungsstörung). Insgesamt ist die Auftretenswahrscheinlichkeit für sämtliche psychische Erkrankungen erhöht. Häufig treten auch psychosomatische und somatische Erkrankungen auf. Die gesundheitlichen Folgen können chronisch werden. Mitunter treten sie erst
Jahrzehnte später auf. Die Folgeschäden werden selten anerkannt, da ein Nachweis des Zusammenhangs der Symptome mit der politischen Haft meist schwierig ist. Die Antragsverfahren für Entschädigungsleistungen sind psychisch oft belastend. Betroffene und auch ihre Angehörigen leiden häufig unter wirtschaftlichen (z. B. Bezug von Erwerbsminderungsrenten) und psychosozialen Folgen (z. B. Stigmatisierung).

Aktueller Stand der Gesetzeslage

Der Bundestag beschloss am 30. Januar 2025 das mittlerweile „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“. Es umfasst maßgebliche Verbesserungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG), Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und Haftentschädigungsgesetz (HHG), wie bspw. (Auszug):

  • Erhöhung und Dynamisierung der SED-Opferrente, unabhängig von der Bedürftigkeit (Ehrenpension)
  • Einführung einer kriterienbasierten Vermutungsregelung (statt Kausalitätsnachweis): Eine Liste der als gesundheitlichen Folgestörungen definierten Krankheitsbilder und Diagnosen erscheint als Rechtsverordnung.
  • Verbesserung der Unterstützung von Familienangehörigen
  • Möglichkeit der wiederholten Antragstellung im Rahmen der strafrechtlichen Rehabilitierung

Die Gesetzesänderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.

Informationen für Betroffene

Interessant für Fachkräfte

Trauma und Traumafolgestörungen

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